Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren - Arbeitsstand
Kann betreffen Wohngebäude, sonstigen bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, sowie Nebengebäude und Nebenanlagen bzw. Mobilställe, ausgenommen Sonderbauten.
Bauvorbescheid
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung eines Bauantrags klären möchten, können Sie einen Antrag auf Bauvorbescheid stellen. Im Rahmen dieses Verfahrens formulieren Sie konkrete Fragen (sog. Bauvoranfrage), die durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde verbindlich beantwortet werden.
Baugenehmigungsverfahren
Bevor sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder den Nutzen ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Für die Beseitigung eines Denkmals, das in der Denkmalliste eingetragen ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Verlängerung Baugenehmigung
Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Kann betreffen Wohngebäude, sonstigen bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, sowie Nebengebäude und Nebenanlagen bzw. Mobilställe, ausgenommen Sonderbauten …
Genehmigungsfreistellung
Für die Anzeige eines Vorhabens im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 LBauO M‑V sind die erforderlichen Bauvorlagen gemäß BauVorlVO M‑V digital einzureichen. Bauvorlagen werden von Bauvorlageberechtigten in der Regel bereits digital erstellt und können nach dem Ausfüllen des Antrags hochgeladen werden.
Teilbaugenehmigung einer Anlage
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Verlängerung Teilbaugenehmigung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
Baubeginnanzeige
Mindestens eine Woche vor Baubeginn muss der Baubeginn gegenüber der zuständigen Baubehörde angezeigt werden.
Anzeige Nutzungsaufnahme
Spätestens zwei Wochen vor Nutzungsaufnahme einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage muss die Nutzung gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
Wenn Sie beabsichtigen eine Anlage zu beseitigen, ist dies mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Erfüllungserklärung nach § 92 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestandsgebäude
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Erfüllungserklärung nach § 92 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Errichtung und nach bestimmten Änderungen nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn Sie Wohnungseigentum oder ein Dauerwohnrecht geltend machen wollen.
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Sie können ins Baulastenverzeichnis eines Grundstücks Einsicht nehmen, einen Auszug erstellen oder eine Abschrift verlangen, wenn Sie ggf. ein berechtigtes Interesse darlegen. Die Auskunft ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.
Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einlegen
Sind Sie mit einer Entscheidung einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Baumfällgenehmigung beantragen
Wenn Sie einen durch das Land geschützten Baum aus einem wichtigen Grund beschädigen oder beseitigen möchten, müssen Sie dafür vorher eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde beantragen.
Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr oder deren/dessen Beauftragte oder Beauftragter die Ausführung eines größeren Bauvorhabens planen, müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Diese Vorankündigung müssen Sie außerdem auf der Baustelle sichtbar aushängen und bei erheblichen Änderungen anpassen.
Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen
Mindestens zwei Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Anzeige des Baubeginns genehmigungspflichtiger Luftfahrthindernisse
Sie müssen der Luftfahrtbehörde mitteilen, wann Sie mit der Errichtung eines Hindernisses für die Luftfahrt beginnen werden, nachdem Sie eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten haben.
Schnellzugriff: Anträge starten, fortsetzen, einsehen
Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen
durch Bauherren/Bauherrinnen, Bauvorlageberechtigte und Dritte. Danach einreichen ...