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Bauvorbescheid beantragen

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie einen Antrag eine Bauvorbescheid stellen.
Im Rahmen dieses Verfahrens formulieren Sie konkrete Fragen (sog. Bauvoranfrage), die durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde verbindlich beantwortet werden. Fügen Sie Ihrem Antrag die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erteilt Ihnen zu diesen Fragen einen Bauvorbescheid. Dieser ist gebührenpflichtig.

Für die Beantragung eines Bauvorbescheids gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie gegebenenfalls noch notwendige Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie den Antrag auf Bauvorbescheid online ein.
  • Der/Die Entwurfsverfasser/in (Architekt/in oder Bauingenieur/in) kann im Online-Portal weitere Unterlagen hinzufügen.
  • In diesem Fall werden Sie automatisiert um Autorisierung dieser Unterlagen im Online-Portal gebeten.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebührenvorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung über das von der unteren Bauaufsichtsbehörde angebotene Zahlungsverfahren.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen sowie Klarstellungen ebenfalls über das Online-Portal ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde sowie diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung erforderlich ist.

Anschließend erhalten Sie den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid digital über Ihr Portalpostfach.
Zahlen Sie die Gebühren über das von der unteren Bauaufsichtsbehörde angebotene Zahlungsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

Soweit zur Beurteilung erforderlich:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkreten Fragen einreichen müssen.

Gebühren

Die Entscheidung über den Antrag auf Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenverordnung (BauGebVO M-V) entnehmen.

Fristen

Sie können innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheids mit Ihrem Bauvorhaben beginnen, sofern eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Eine Verlängerung des Bauvorbescheids kann innerhalb dieser Zeit auf Antrag jeweils um bis zu 1 Jahr erfolgen.

Hinweise / Besonderheiten

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.

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Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung eines Bauantrags klären möchten, können Sie einen Antrag auf Bauvorbescheid stellen. Im Rahmen dieses Verfahrens formulieren Sie konkrete Fragen (sog. Bauvoranfrage), die durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde verbindlich beantwortet werden.

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