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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V
Durchschnittliche Lesedauer:
1 Minute
Für einen Online-Bauantrag müssen Sie die geforderten Bauvorlagen (gemäß BauVorlVO M-V) ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen diese hochgeladen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Amtliche Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibungen
- Ermittlung anrechenbarer Bauwerte
Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen weitere Bauvorlagen eingereicht werden. Dies sind zum Beispiel:
- Baubeschreibung für gewerbliche Bauvorhaben (amtliche Vorlage als PDF-Fomular)
- Baubeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (amtliche Vorlage als PDF-Fomular)
- Standsicherheit:
- Standsicherheitsnachweis, wenn Ihr Vorhaben § 66 Abs. 3 Satz 1 LBauO M-V entspricht
- Erklärung des Erstellers des Standsicherheitsnachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
- Erklärung des Tragwerksplaners zum Standsicherheitsnachweis (§ 14 Abs. 2 BauVorlVO M-V)
- Brandschutz:
- Brandschutznachweis, wenn Ihr Vorhaben § 66 Abs. 3 Satz 2 LBauO M-V entspricht
- Erklärung des Erstellers des Brandschutznachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
- Ermittlung Brutto-Rauminhalt nach DIN 277, nur bei Gebäuden
- Erhebungsbogen Baustatistik (Bautätigkeitsstatistik-Online)
- Vergleichsberechnung zur Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (nur bei Denkmalen)
Gebühren
Die vereinfachte Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenverordnung (BauGebVO M-V) entnehmen.
Amtliche Vorlagen sind durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung bereitgestellt.
Was wird benötigt?
- Registrierung
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