Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V - Test XBau Rostock
Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die erforderliche Bauvorlagen (gemäß BauVorlVO M-V) digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen die Bauvorlagen hochgeladen werden.
Bitte bereiten Sie folgende Bauvorlagen vor:
erforderliche Unterlagen
- Erhebungsbogen Baustatistik (Bautätigkeitsstatistik-Online) als PDF
- Ermittlung Brutto-Rauminhalt nach DIN 227, nur bei Gebäuden
- Amtliche Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibungen
Je nach Erfordernis sind folgende Bauvorlagen vorzulegen:
- Standsicherheit:
- Standsicherheitsnachweis, nur bei Vorhaben gem. § 66 Abs. 3 Satz 1 LBauO M-V
- Brandschutz:
- Brandschutznachweis, nur bei Vorhaben gem. § 66 Abs. 3 Satz 2 LBauO M-V
- Ermittlung anrechenbarer Bauwerte
Spätestens mit Anzeige des Baubeginns sind folgende Anlagen einzureichen
- Erklärung des Erstellers des Standsicherheitsnachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
- Erklärung des Tragwerksplaners zum Standsicherheitsnachweis (§ 14 Abs. 2 BauVorlVO M-V)
- Erklärung des Erstellers des Brandschutznachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
Gebühren
Die Genehmigungsfreistellung ist möglicherweise gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Satzung der Gemeinde entnehmen.
Amtliche Vorlagen sind durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung bereitgestellt.
Was wird benötigt?
- Registrierung
Weiterführende Informationen
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